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Mittwoch - 26.01.2005

Registrierung von .in-Domains startet

nicht ganz überraschend gab die indische Regierung kurz vor Weihnachten bekannt, dass die TLD .in nahezu vollständig von Vergabebeschränkungen befreit werden soll.

Indien hat heute über einer Milliarde Einwohner. Fast lächerlich erscheint dem Betrachter dabei die momentane Anzahl von 6.000 bis 7.000 .in-Domains. Die Vergabebeschränkungen wurden wahrscheinlich auch verändert, um eine Alternative zu den .com-Domains zu schaffen, welche durch indische Unternehmen momentan überwiegend genutzt werden.

Vor allem soll durch die Lockerung der Vergabebeschränkungen ein starkes Gegengewicht zur .com-Domain gebildet werden, die in Indien sehr stark vertreten ist und vorwiegend von Unternehmen genutzt wird.

Die Anmeldung von reinen Second Level Domains ist nach diesen Änderungen künftig sowohl für Unternehmen als auch Privatpersonen aus aller Welt ohne Beschränkungen möglich. Daneben stehen unter anderem mit den Kürzeln co.in, net.in, org.in und firm.in weitere Third Level Domains zur Auswahl. Domains, die gegen die öffentliche Ordnung oder nationale Interessen verstossen, sind von der Registrierung ausgenommen; eine umfangreiche Liste mit gesperrten Namen, darunter auch Landesnamen in englischer Sprache, finden Sie hier:

http://www.inregistry.in/policies/IN_Reserved_Names.pdf

Sichern Sie sich bereits heute eine gute Position und lassen Sie .in Domains "vormerken". Hierzu stellen wir Ihnen in der Domain-Management-Oberfläche AutoDNS 2 einen extra Punkt zur Verfügung.

Im Bereich "Domainrobot" können Sie unter "Vorregistrierungen" Ihre gewünschten Domainnamen eintragen. Sobald die Registry die Registrierung erlaubt, versendet unser System alle Registrierungswünsche automatisiert. Selbstverständlich erhalten Sie eine Mitteilung, welche Domains wir für Sie registrieren konnten. Diese Vormerkungen sind für Sie kostenlos. Erst nach erfolgreicher Registrierung eines von Ihnen gewünschten Domainnamens fallen Kosten an. Leider sind bis zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Preise bekannt gegeben worden. Mehr hierzu in einem der nächsten Newsletter.

Voraussichtlich ab dem 16. Februar 2005 können alle Kunden dann erstmals unter der Endung .in Domains registrieren.

In Verbindung mit der TLD lassen sich bei .in viele gute Domain-Kombinationen aus dem Domainnamen und der Endung .in bilden.

Beispiele:

zeppel.in
koffe.in
insul.in
delph.in

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung und verbleiben bis zum nächsten Newsletter.


Viele Grüsse,
TEAM COMPAKTNET / Hostmaster



Dienstag - 18.05.2004

Aktuelle Informationen zum Thema .eu Domains

Liebe Kunden,

Ende vergangener Woche hat die Europäische Kommission die Grundregeln für die Registrierung der geplanten .eu-Domains veröffentlicht.

In einer elfseitigen Verordnung ist geregelt, welche Domains von wem registriert werden können, welche bevorzugten Registrierungen es geben wird und welches Vorgehen in Streitfällen beachtet wird.

Die EU-Behörden haben nach Verabschiedung der Verordnung zur Einrichtung der EU (EC 733/2002, PDF) für die Ausgestaltung der Europa-Domain über zwei Jahre gebraucht.

Unternehmen und Bürger der Gemeinschaft können Adressen direkt unter .eu nach dem First-Come-First-Serve-Prinzip registrieren. "Unsittliche Registrierungen" können durch die Registry widerrufen werden. Hierbei bezieht man sich auf Adressen, die von einem Gericht als rassistisch, verleumderisch oder gegen die öffentliche Ordnung verstoßend eingestuft wurden. Bei Domain-Grabbern greifen die von anderen Registries bekannten Regeln der Alternativen Streitbeilegung.

Eine vier Monate (zweimal zwei Monate) lange Vorregistrierphase (Sunrise) soll Namensrechte sichern. In den ersten zwei Monaten können "registrierte nationale und Gemeinschaftsmarken", geographische Bezeichnungen und die Adressen öffentlicher Institutionen und Behörden der Gemeinschaft und der Mitgliedsländer vorreserviert werden.

Noch vor der Sunrise-Periode können Mitgliedsländer ihren Ländernamen reservieren, künftige Beitrittskandidaten und Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können ihre Adressen lediglich blockieren lassen.

Zusätzlich können in der zweiten Phase noch alle Arten von Namensrechten geltend gemacht werden, "sofern sie nach dem einzelstaatlichen Recht des jeweiligen Mitgliedsstaates geschützt sind". Beispielsweise sind dies nicht eingetragene Marken, Handelsnamen, Unternehmensnamen oder Familiennamen. Bürger aus Mitgliedsstaaten mit weniger ausgeprägtem Namensrecht könnten benachteiligt werden, denn sie können die Vorregistrierrechte nicht geltend machen.

Für die Registry "EURid" (European Registry for Internet Domains) bedeutet die Prüfung der je nach Land völlig unterschiedlichen Ansprüche eine besondere Herausforderung, die auch extra Geld kosten wird. Für die Vorregistrierphase muss man eine Validierungsagentur hinzuziehen, deren Kosten laut der Verordnung den Kunden in Rechnung gestellt werden können.

Hohe Ansprüche stellt die Verordnung auch an die Sprachen: Bevor die Registrierung in allen Amtsprachen möglich ist, darf die Registry nicht starten. Am liebsten sähe es die Kommission, wenn auch gleich nicht-englische Zeichen aller EU-Landessprachen registriert werden können.

Bis es allerdings so weit ist, möchte man bei "EURid" zuerst den Vertrag mit der EU-Kommission unterzeichnen, einen Vertrag mit ICANN und die Akkreditierung der Registrare über die Bühne bringen. Laut Plan will "EURid" noch in diesem Jahr mit der Sunrise Periode starten.

Weitere Informationen über den Start von .eu in einem der nächsten Newsletter.


Viele Grüsse,
TEAM COMPAKTNET / Hostmaster