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N E W S
Mittwoch - 26.01.2005
Registrierung von .in-Domains startet
nicht ganz überraschend gab die indische Regierung kurz vor Weihnachten bekannt, dass die TLD
.in nahezu vollständig von Vergabebeschränkungen befreit werden soll.
Indien hat heute über einer Milliarde Einwohner. Fast lächerlich erscheint dem Betrachter dabei
die momentane Anzahl von 6.000 bis 7.000 .in-Domains. Die Vergabebeschränkungen wurden
wahrscheinlich auch verändert, um eine Alternative zu den .com-Domains zu schaffen, welche durch
indische Unternehmen momentan überwiegend genutzt werden.
Vor allem soll durch die Lockerung der Vergabebeschränkungen ein starkes Gegengewicht zur
.com-Domain gebildet werden, die in Indien sehr stark vertreten ist und vorwiegend von
Unternehmen genutzt wird.
Die Anmeldung von reinen Second Level Domains ist nach diesen Änderungen künftig sowohl für
Unternehmen als auch Privatpersonen aus aller Welt ohne Beschränkungen möglich. Daneben stehen
unter anderem mit den Kürzeln co.in, net.in, org.in und firm.in weitere Third Level Domains zur
Auswahl. Domains, die gegen die öffentliche Ordnung oder nationale Interessen verstossen, sind
von der Registrierung ausgenommen; eine umfangreiche Liste mit gesperrten Namen, darunter auch
Landesnamen in englischer Sprache, finden Sie hier:
http://www.inregistry.in/policies/IN_Reserved_Names.pdf
Sichern Sie sich bereits heute eine gute Position und lassen Sie .in Domains "vormerken". Hierzu
stellen wir Ihnen in der Domain-Management-Oberfläche AutoDNS 2 einen extra Punkt zur Verfügung.
Im Bereich "Domainrobot" können Sie unter "Vorregistrierungen" Ihre gewünschten Domainnamen
eintragen. Sobald die Registry die Registrierung erlaubt, versendet unser System alle
Registrierungswünsche automatisiert. Selbstverständlich erhalten Sie eine Mitteilung, welche
Domains wir für Sie registrieren konnten. Diese Vormerkungen sind für Sie kostenlos. Erst nach
erfolgreicher Registrierung eines von Ihnen gewünschten Domainnamens fallen Kosten an. Leider
sind bis zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Preise bekannt gegeben worden. Mehr hierzu in einem
der nächsten Newsletter.
Voraussichtlich ab dem 16. Februar 2005 können alle Kunden dann erstmals unter der Endung .in
Domains registrieren.
In Verbindung mit der TLD lassen sich bei .in viele gute Domain-Kombinationen aus dem
Domainnamen und der Endung .in bilden.
Beispiele:
zeppel.in
koffe.in
insul.in
delph.in
Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung und verbleiben bis zum nächsten Newsletter.
Viele Grüsse,
TEAM COMPAKTNET / Hostmaster
Dienstag - 18.05.2004
Aktuelle Informationen zum Thema .eu Domains
Liebe Kunden,
Ende vergangener Woche hat die Europäische Kommission die Grundregeln
für die Registrierung der geplanten .eu-Domains veröffentlicht.
In einer elfseitigen Verordnung ist geregelt, welche Domains von wem
registriert werden können, welche bevorzugten Registrierungen es geben
wird und welches Vorgehen in Streitfällen beachtet wird.
Die EU-Behörden haben nach Verabschiedung der Verordnung zur Einrichtung
der EU (EC 733/2002, PDF) für die Ausgestaltung der Europa-Domain
über zwei Jahre gebraucht.
Unternehmen und Bürger der Gemeinschaft können Adressen direkt unter .eu
nach dem First-Come-First-Serve-Prinzip registrieren.
"Unsittliche Registrierungen" können durch die Registry widerrufen werden.
Hierbei bezieht man sich auf Adressen, die von einem Gericht als
rassistisch, verleumderisch oder gegen die öffentliche Ordnung
verstoßend eingestuft wurden. Bei Domain-Grabbern greifen die von
anderen Registries bekannten Regeln der Alternativen Streitbeilegung.
Eine vier Monate (zweimal zwei Monate) lange Vorregistrierphase
(Sunrise) soll Namensrechte sichern. In den ersten zwei Monaten können
"registrierte nationale und Gemeinschaftsmarken", geographische
Bezeichnungen und die Adressen öffentlicher Institutionen und Behörden
der Gemeinschaft und der Mitgliedsländer vorreserviert werden.
Noch vor der Sunrise-Periode können Mitgliedsländer ihren Ländernamen
reservieren, künftige Beitrittskandidaten und Länder des Europäischen
Wirtschaftsraums (EWR) können ihre Adressen lediglich blockieren lassen.
Zusätzlich können in der zweiten Phase noch alle Arten von Namensrechten
geltend gemacht werden, "sofern sie nach dem einzelstaatlichen Recht des
jeweiligen Mitgliedsstaates geschützt sind". Beispielsweise sind dies
nicht eingetragene Marken, Handelsnamen, Unternehmensnamen oder
Familiennamen. Bürger aus Mitgliedsstaaten mit weniger ausgeprägtem
Namensrecht könnten benachteiligt werden, denn sie können die
Vorregistrierrechte nicht geltend machen.
Für die Registry "EURid" (European Registry for Internet Domains)
bedeutet die Prüfung der je nach Land völlig unterschiedlichen Ansprüche
eine besondere Herausforderung, die auch extra Geld kosten wird.
Für die Vorregistrierphase muss man eine Validierungsagentur
hinzuziehen, deren Kosten laut der Verordnung den Kunden in Rechnung
gestellt werden können.
Hohe Ansprüche stellt die Verordnung auch an die Sprachen: Bevor die
Registrierung in allen Amtsprachen möglich ist, darf die Registry nicht
starten. Am liebsten sähe es die Kommission, wenn auch gleich
nicht-englische Zeichen aller EU-Landessprachen registriert werden
können.
Bis es allerdings so weit ist, möchte man bei "EURid" zuerst den Vertrag
mit der EU-Kommission unterzeichnen, einen Vertrag mit ICANN und die
Akkreditierung der Registrare über die Bühne bringen. Laut Plan will
"EURid" noch in diesem Jahr mit der Sunrise Periode starten.
Weitere Informationen über den Start von .eu
in einem der nächsten Newsletter.
Viele Grüsse,
TEAM COMPAKTNET / Hostmaster
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